Freiwilligendienste aller Generationen (FDaG)
Seit dem 01.01.2009 läuft das Bundesmodellprogramm „Freiwilligendienste aller Generationen“, welches auf Beschluss des Deutschen Bundestages drei Jahre lang vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wird. Ein Freiwilligendienst ist grundsätzlich in den verschiedensten Engagementfeldern möglich und bezeichnet die Rahmenbedingungen des Engagements:
- mindestens acht Wochenstunden (max. 20) ehrenamtliche Tätigkeit über mindestens sechs Monate
- klare Aufgabendefinition, schriftliche Vereinbarung über das Engagement und fachliche Begleitung am Einsatzort
- Unfall- und Haftpflichtversicherung
- jährlich 60 Stunden Fort- und Weiterbildungsangebot.
Die Erfahrungen aus dem Vorläuferprojekt „Generationsübergreifende Freiwilligendienste“, welches von 2005 bis 2008 lief, zeigen, dass diese Form des bürgerschaftlichen Engagements insbesondere für Menschen in Übergangs- und Orientierungssituationen interessant ist.
Im Zuge des Modellprogramms ist in jedem Bundesland ein „Mobiles Kompetenzteam“ aufgestellt, welches interessierte Träger und Kommunen bei der Einrichtung und Etablierung dieser Rahmenbedingungen unterstützt. Des Weiteren werden in jedem Bundesland bereits ausgewählte Leuchtturmprojekte gefördert und begleitende Angebote zur Fort- und Weiterbildung der Freiwilligendienstler entwickelt.


